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Bei der Auswahl von geeigneten Rohstoffen spielen meist Aspekte wie Verfügbarkeit und Preis eine große Rolle, viele Betriebe achten zudem auf „Regionalität“. Auch das Thema „Clean labelling“, also der Verzicht auf bestimmte Zusatzstoffe, gewinnt bei der Wahl des richtigen Rohstoffes immer mehr Bedeutung.
Achtung bei besonders innovativen und neuen Rezepturen: Bitte informieren Sie sich vorab, ob die Rohstoffe, die Sie verwenden wollen, auch in der Europäischen Union als Lebensmittel zugelassen sind.
Mehr zum Thema „Novel Foods“ –also neuartigen Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten– erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite.
Ansprechpartner

Julia Verdorfer IDM Südtirol
Ecosystem Food
Tel. +39 0471 094 236julia.verdorfer@idm-suedtirol.com Kontakt download

Michael Eisendle Südtiroler Bauernbund
Abteilung Innovation & Energie
Tel. +39 0471 999418michael.eisendle@sbb.it Kontakt download
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Novel Food
Besondere oder neue Zutaten können für ein Produkt oft kaufentscheidend sein. Allerdings sollte vor einer konkreten Produktentwicklung geprüft werden, ob die neue Zutat auch wirklich als Lebensmittel bekannt und in der EU zugelassen ist.
So war die Stevia-Pflanze auf anderen Kontinenten bereits bekannt, aber es hat lange gebraucht, bis Stevia in Form ihrer Glykoside als Süßungsmittel in der EU zugelassen wurde. Derzeit wird beispielsweise über Zulassung von Insektenmehl diskutiert.
Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die vor dem 15. Mai 1997 (Datum des Inkrafttreten der Novel-Food-Verordnung) nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr innerhalb der EU verwendet worden sind.
Sie müssen einer einheitlichen Sicherheitsbewertung unterworfen werden, bevor sie am europäischen Markt integriert werden können und lassen sich in folgende Kategorien einteilen:
- Lebensmittel mit neuer oder gezielt modifizierter primärer Molekularstruktur (z. B. synthetische, kalorienfreie Fettersatzstoffen wie Salatrim)
- Lebensmittel, die aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen bestehen oder aus diesen isoliert worden sind (wie beispielsweise Algenöl)
- Lebensmittel, die in Europa unbekannte und exotische Pflanzen und Pflanzenteile enthalten oder Lebensmittelzutaten, die aus Tieren isoliert wurden (z. B. Noni-Saft oder cholesterinsenkende Phytosterole in Streichfetten).
- Lebensmittel, die mit einem neuen, nicht üblichen Verfahren hergestellt wurden, das eine Veränderung der Zusammensetzung oder Struktur bewirkt (z. B. hochdruckpasteurisierte Fruchtzubereitungen).
- Bei der Herstellung eines Lebensmittel ein nicht übliches Verfahren angewendet wurde, wodurch es zu einer bedeutenden Änderung der Zusammensetzung oder Struktur des Lebensmittel kam.
Sie dürfen prinzipiell weder Irreführend sein noch eine Gefahr für den Verbraucher darstellen. Ein zusätzliches Kriterium ist es, dass sie sich ernährungsphysiologisch nicht von herkömmlichen Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten unterscheiden, sodass ein normaler Verzehr keine Ernährungsmängel zur Folge hätte.
Gentechnisch veränderte Lebensmittel, Extraktionslösungen sowie Lebensmittelaromen und -zusatzstoffe werden von der Verordnung nicht erfasst. Sie verfügen über eine eigene gesetzliche Regelung.
Sie möchten herausfinden, ob Ihr Rohstoff/Produkt vor 1997 in einem sogenannten „nennenswerten Umfang“ konsumiert wurde? Dann folgen Sie unserem Entscheidungsbaum oder unseren Hinweisen zur Recherche!
Ansprechpartner

Ben Schneider IDM Südtirol
Coordinator Ecosystem Food
Tel. +39 0471 094 243ben.schneider@idm-suedtirol.com Kontakt download
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Entscheidungsbaum "in nennenswertem Umfang konsumiert"
Empfehlung der EU-Kommission (97/618/EG)
Bisherige Anträge auf Zulassung finden Sie hier!
Bisherige Anträge zur Genehmigung finden Sie hier!